Netzwerk ökonomische Bildung und Beratung (NÖBB)

Beitragsordnung des Vereins

Auf Grund von § 5 Satz 1 und 2 der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung vom 23.10.2018 die folgende Beitragsordnung beschlossen: 

§ 1 Höhe der Mitgliedsbeiträge

(1) Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt gestaffelt:

  1. Ordentliche Mitglieder:
  • Der normale Jahresbeitrag für natürliche Personen beträgt EUR 100,00.
  • Der ermäßigte Jahresbeitrag für natürliche Personen beträgt EUR 30,00. Ermäßigungsberechtigt sind Studierende, Doktorand*innen ohne Vollzeitstelle sowie Personen ohne eigenes Einkommen.
  • Der Jahresbeitrag für juristische Personen beträgt EUR 200,00.

2 Fördermitglieder:

  • Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt EUR 150,00.

(2) Den Mitgliedern steht es frei, über die Festlegungen des Absatzes 1 hinausgehende Beitragszahlungen oder Spenden zu leisten.

(3) Endet eine Mitgliedschaft vor dem Ende eines Geschäftsjahres so bleibt die Höhe des für dieses Jahr zu entrichtenden Beitrages nach Absatz 1 unberührt.

§ 2 Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils am 10. Januar eines Geschäftsjahres fällig. Der Vorstand ist berechtigt, von den Mitgliedern eine Einzugsermächtigung anzufordern, um den Beitragseinzug zu vereinfachen. Liegt dem Vorstand keine Einzugsermächtigung vor, so hat das Mitglied den Beitrag bis zum 10. Januar des jeweiligen Geschäftsjahres auf das Vereinskonto zu überweisen.

§ 3 Zeitliche Geltung

Diese Beitragsordnung gilt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung für unbestimmte Zeit.

 

Bochum, der 23.10.2018